Batteriegesetzhinweise
1. Batterien und Verpackungsverordnung
1.1 Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien
Verschiedene von uns vertriebene Artikel enthalten Batterien oder Akkus, auch bieten wir diese einzeln zum Verkauf an. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten -, entweder an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien oder Akkus können Sie nach Gebrauch auch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:
Zeiselmeier Versandhandel
Batterierückgabe
Im Hitzenried 21
D- 72414 Rangendingen
Wir entsorgen diese Batterien und Akkus dann gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - zum Beispiel `Cd` für Cadmium. `Pb` steht für Blei, `Hg` für Quecksilber.
1.2 Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll
Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu.
Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt. .
1.3 Information zur Verpackungsrücknahme:
Wir verwendet ausschließlich hochwertiges Verpackungsmaterial, das Waren auf dem Weg zu Ihnen sicher vor Beschädigungen schützt. Dabei tragen wir auch dem Umweltschutz Rechnung, denn unsere Verpackungen bestehen zu einem hohen Anteil aus Altpapier. Das schont die natürlichen Rohstoff-Reserven. Allerdings haben wir auch rechtliche Vorgaben zu beachten. Die deutsche Verpackungsverordnung verpflichtet uns, dafür Sorge zu tragen, dass die von uns eingesetzten Verpackungen nach dem Gebrauch recycelt werden. Dafür haben wir uns dem bundesweit tätigen Dualen Rücknahmesystem der Zentek Gmbh&Co. KG, Ettore-Bugatti-Str. 6 51149 Köln über die Friedrich Bähr Gmbh & Co KG,Hermann- Helms- Str. 3, 28279 Bremen, angeschlossen.
Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben, zusammen mit den alten Tageszeitungen usw. Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B. Klebebänder, Etiketten und der geringe Folienanteil, stören den Recycling-Prozess nicht.